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   OLG Brandenburg, 17.05.2021 - 13 WF 23/21   

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https://dejure.org/2021,14477
OLG Brandenburg, 17.05.2021 - 13 WF 23/21 (https://dejure.org/2021,14477)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.05.2021 - 13 WF 23/21 (https://dejure.org/2021,14477)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Mai 2021 - 13 WF 23/21 (https://dejure.org/2021,14477)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • familienrecht-deutschland.de

    Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; Stufenverfahren; Verteilung der Kosten nach § 243 FamFG; Heraufsetzung des Verfahrenswertes in Beschwerdeverfahren.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sofortige Beschwerde gegen eine isolierte Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme; Verteilung der Verfahrenskosten in Unterhaltssachen nach billigem Ermessen; Nichtbeachtung einer außergerichtlichen Auskunftsforderung und Belegforderung

  • rechtsportal.de

    Sofortige Beschwerde gegen eine isolierte Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme Verteilung der Verfahrenskosten in Unterhaltssachen nach billigem Ermessen Nichtbeachtung einer außergerichtlichen Auskunftsforderung und Belegforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2022, 554
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 28.09.2011 - XII ZB 2/11

    Vergleich ohne Kostenregelung in einer Unterhaltssache: Anfechtbarkeit der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.05.2021 - 13 WF 23/21
    Die gegen die isolierte Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme gerichtete statthafte (vgl. BGH FamRZ 2011, 1933) sofortige Beschwerde ist auch im Übrigen zulässig (§§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 269 Abs. 5, 91a Abs. 2 S. 1, 567 ff ZPO).

    Ob eine nach diesen Grundsätzen vom erstinstanzlichen Gericht vorgenommene Kostenentscheidung vom Beschwerdegericht nur eingeschränkt auf Ermessensfehler überprüft werden darf (so BGH, NJW-RR 2007, 1586 Rn 15; OLG Hamm, Beschluss vom 03.01.2013 - II-2 UF 207/12, BeckRS 2013, 03576; Keidel/Giers, FamFG, 20. Aufl., § 243 Rn. 11) oder ob dem Beschwerdegericht als zweiter Tatsacheninstanz eine eigene Ermessensausübung obliegt (so BGH, FamRZ 2016, 218, Rn. 17; FamRZ 2014, 744, Rn. 17; FamRZ 2013, 1876, Rn. 23; FamRZ 2011, 1933, Rn. 35;  Prütting/Helms/Bömelburg, FamFG, 5. Aufl., § 243 Rn. 34), kann hier dahinstehen.

  • BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15

    Kostenentscheidung im Erbscheinverfahren: Berücksichtigung des Maßes des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.05.2021 - 13 WF 23/21
    Ob eine nach diesen Grundsätzen vom erstinstanzlichen Gericht vorgenommene Kostenentscheidung vom Beschwerdegericht nur eingeschränkt auf Ermessensfehler überprüft werden darf (so BGH, NJW-RR 2007, 1586 Rn 15; OLG Hamm, Beschluss vom 03.01.2013 - II-2 UF 207/12, BeckRS 2013, 03576; Keidel/Giers, FamFG, 20. Aufl., § 243 Rn. 11) oder ob dem Beschwerdegericht als zweiter Tatsacheninstanz eine eigene Ermessensausübung obliegt (so BGH, FamRZ 2016, 218, Rn. 17; FamRZ 2014, 744, Rn. 17; FamRZ 2013, 1876, Rn. 23; FamRZ 2011, 1933, Rn. 35;  Prütting/Helms/Bömelburg, FamFG, 5. Aufl., § 243 Rn. 34), kann hier dahinstehen.
  • BGH, 19.02.2014 - XII ZB 15/13

    Abstammungssache: Verfahrenskostentragung bei positiver Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.05.2021 - 13 WF 23/21
    Ob eine nach diesen Grundsätzen vom erstinstanzlichen Gericht vorgenommene Kostenentscheidung vom Beschwerdegericht nur eingeschränkt auf Ermessensfehler überprüft werden darf (so BGH, NJW-RR 2007, 1586 Rn 15; OLG Hamm, Beschluss vom 03.01.2013 - II-2 UF 207/12, BeckRS 2013, 03576; Keidel/Giers, FamFG, 20. Aufl., § 243 Rn. 11) oder ob dem Beschwerdegericht als zweiter Tatsacheninstanz eine eigene Ermessensausübung obliegt (so BGH, FamRZ 2016, 218, Rn. 17; FamRZ 2014, 744, Rn. 17; FamRZ 2013, 1876, Rn. 23; FamRZ 2011, 1933, Rn. 35;  Prütting/Helms/Bömelburg, FamFG, 5. Aufl., § 243 Rn. 34), kann hier dahinstehen.
  • OLG Hamm, 19.10.2021 - 13 WF 148/21

    Anspruch auf Kindesunterhalt Verpflichtung zur Erteilung von Auskünften und

    Die Verpflichtung, die Kosten zu tragen, besteht auch dann, wenn die im Verfahren erteilte Auskunft dazu führt, dass der Antrag auf Zahlung von Unterhalt zurückgenommen werden muss (vgl. OLG Brandenburg BeckRS 2021, 12638; BeckOK FamFG/Schlünder FamFG § 243 Rn. 9).
  • OLG Brandenburg, 03.12.2021 - 13 WF 221/21

    Beschwerde gegen die Festsetzung eines Verfahrenswertes; Höhe eines

    Der Wert des - zum Zeitpunkt der Antragseinreichung noch nicht bezifferten - Leistungsantrags muss daher geschätzt werden, wobei der später bezifferte Antrag dann maßgebend ist, wenn er den Erwartungen des Antragstellers bei Antragseinreichung im Wesentlichen entspricht (OLG Brandenburg, 1. Senat für Familiensachen, BeckRS 2015, 3678; Senat, 13 WF 23/21, BeckRS 2021, 12638; N. Schneider in Schneider/Volpert/Fölsch, FamGKG 3. Aufl. 2019, § 38 Rn. 20 f.; Schindler in BeckOK Kostenrecht, 35. Ed. Stand 01.10.2021, § 38 FamGKG Rn. 6).
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